Darin schlagen die Delegierten vor, den gemeinsamen Empfang der Kommunion von Ehepaaren mit unterschiedlicher Konfession in der katholischen Kirche zu ermöglichen. Dies wäre laut ZdK als ersten Schritt in Richtung gemeinsames Abendmahl zu werten. In seiner Funktion als Verantwortlicher für die Fortbildung in der Seelsorgekonferenz des Dekanates Aschaffenburg-West hatte Nikolaus Hegler ein Treffen genau zu dieser Frage für die Kollegen in der Region organisiert. Der Pfarrer von Glattbach und Johannisberg beschrieb zu Beginn den rund 50 Anwesenden einige Situationen, die sich in konfessionsverbindenden Ehen ergeben und die das Paar und den zuständigen Seelsorger immer wieder in schwierige Situationen brächte. So gibt es neben dem gemeinsamen Kirchgang, bei dem ein Ehepartner vom Empfang der Kommunion ausgeschlossen bleibt, bis hin zum Kommunionempfang bei der katholisch vollzogenen Trauung viele Reibungspunkte, die bei den Betroffenen auf Unverständnis stießen.
Dr. Peter Neuner, emeritierter Professor für Dogmatik an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und bis 2006 Direktor des dort ansässigen Ökumenischen Forschungsinstitutes, sieht die Theologie in der Pflicht, Wege zu erkunden, wie man dem Ziel der Feier des gemeinsamen Herrenmahls in den christlichen Kirchen näher kommt. In seinem Plädoyer für eine Zulassung der Ehepartner einer anderen Konfession zur katholischen Eucharistie greift er die Lehre auf, dass man Eucharistie nicht losgelöst von einer Kirchengemeinschaft feiern kann. So eine Gemeinschaft sei eben auch die Ehe, wird sie in der dogmatischen Konstitution „Lumen Gentium“ des 2. Vatikanischen Konzil doch auch ausdrücklich als Hauskirche bezeichnet. „Kirche ereignet sich, wenn Ehegatten sich gegenseitig im Glauben bezeugen, aus diesem Glauben heraus leben wollen und in diesem Glauben ihre Kinder erziehen“, so Neuner. Eine so gelebte Ehe als geistliche Gemeinschaft lässt seiner Ansicht nach den Ausschluss eines Ehepartners vom Herrenmahl nicht mehr als gerechtfertigt erscheinen.
Der Offizial der Diözese Würzburg Domkapitular Dr. Stefan Rambacher schilderte in seinem Vortrag aus kirchenrechtlicher Sicht die Entwicklung der Regelungen zum Eucharistieempfang seit dem 2. Vatikanischen Konzil. Dabei machte er deutlich, dass im Laufe der Zeit immer mehr Hindernisse für die Zulassung des evangelischen Partners aus dem Weg geräumt wurden. Allerdings ist es bei Ausnahmeregelungen geblieben, die aus einem „schwerwiegenden geistlichen Bedürfnis“ heraus gewährt werden dürfen. Eine allgemeine Interkommunion macht Papst Johannes Paul II in der 2003 erschienenen Enzyklika „Ecclesia de Eucharistia“ weiterhin von der Vollendung der Gemeinschaft der Kirchen abhängig. 1997 hat die Ökumenekommission der Deutschen Bischofskonferenz eine Stellungnahme zur Frage des Kommunionempfangs nichtkatholischer Partner in konfessionsverschiedenen Ehen abgegeben, wonach der Partner anderer Konfession zum Empfang der Eucharistie in der katholischen Kirche zugelassen werden kann, wenn der zuständige Pfarrer die Ernsthaftigkeit des geistlichen Anliegens geprüft hat. Diese Stellungnahme wurde im Würzburger Diözesanblatt seinerzeit als Mitteilung des Bischofs veröffentlicht.
In der Diskussion, die von Pastoralreferent Markus Waite moderiert wurde, äußerten Teilnehmer den Wunsch, dass die Deutsche Bischofskonferenz die Möglichkeiten ausschöpft, die das Kirchenrecht heute in dieser Frage schon zulässt. Andere Ortskirchen, zum Beispiel in England, Irland, Kanada oder Australien, hätten dazu wesentlich deutlichere Formulierungen gefunden. „Ähnliche Formulierungen wären eine große Entlastung für die Ehepartner und Seelsorger vor Ort und außerdem auch noch ein starkes ökumenisches Signal“, so einer der teilnehmenden Priester. Professor Neuner unterstrich am Ende, dass man sich mit dem Hinweis auf mehr Geduld in der Ökumene nicht zufrieden geben dürfe: „Im Gegenteil: ich plädiere für mehr Ungeduld, denn wir dürfen nicht so tun, als wäre die Trennung der Normalzustand.“
Ein Radiointerview mit Peter Neuner finden Sie hier!

