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Kein Kompromiss beim Sonntagsschutz

Sonntagsallianz sieht unzureichende Rechtsgrundlage für verkaufsoffene Sonntage in Aschaffenburg – Entscheidung im Stadtrat am 5. März

Aschaffenburg (POW) Die Aschaffenburger Sonntagsallianz hat die Stadt Aschaffenburg aufgefordert, zwei Ladenöffnungsverordnungen aus dem Jahr 2004 und 2007 dem Stadtrat in seiner Sitzung am Montag, 5. März, zur Überprüfung und Aufhebung vorzulegen. In den Verordnungen sei geregelt, dass dauerhaft und ohne konkrete jährliche Prüfung zum Fischmarkt und zur Autoausstellung die Geschäfte in Aschaffenburg am Sonntag geöffnet werden dürfen, heißt es in einer Pressemitteilung des Diözesanverbands der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB). Die Sonntagsallianz sehe aufgrund der Rechtslage und der höchstrichterlichen Rechtsprechung der vergangenen Jahre keine Grundlage mehr für diese Dauergenehmigung. Vorangegangen waren zwei Schreiben der Sonntagsallianz an die Regierung von Unterfranken im September und November 2017. Initiatoren der Sonntagsallianz sind die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung, die Katholische Betriebsseelsorge, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und Ver.di/Handel.

Bei einem Gespräch mit Oberbürgermeister Klaus Herzog und Vertretern des Einzelhandelsverbandes im Aschaffenburger Rathaus im Februar hätten die Vertreter der Sonntagsallianz deutlich gemacht, dass der Sonntag als „Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes stehe, schreibt die KAB. Dies habe das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil aus dem Jahr 2009 noch einmal dahingehend präzisiert, dass eine Ladenöffnung am Sonntag nur als genau zu prüfende Ausnahme möglich sei. Das Bundesverwaltungsgericht habe in Reaktion auf dieses Urteil mit Urteil vom 11. November 2015 die Kriterien für die Genehmigung von Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen deutlich enger gefasst und damit die Möglichkeit zur Durchführung verkaufsoffener Sonntage stark eingeschränkt. So müsse zum Beispiel die Stadt Aschaffenburg sich vor Erlass einer Ladenöffnungsverordnung durch Feststellung von Besucherströmen und einer anzustellenden Prognose Gewissheit darüber verschaffen, dass die Ladenöffnung gegenüber der anlassgebenden Veranstaltung nicht im Vordergrund steht, sondern nur „bloßer Annex“ ist. Daher sei auch eine räumliche Beschränkung der Ladenöffnung auf das Umfeld der Veranstaltung umzusetzen.

Dr. Georg Schütz, stellvertretender Diözesanvorsitzender der KAB Würzburg, und Ludwig Stauner, Betriebsseelsorger am bayerischen Untermain, äußerten sich eindeutig im Sinne des Sonntagsschutzes und für eine Rücknahme der bestehenden Dauerverordnungen. Beide stellten fest, dass die KAB seit 1995 im Bereich Aschaffenburg für den Schutz des Sonntags aktiv sei. „Wir sind nicht bereit, einen Kompromiss mitzutragen, der den gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben des Sonn- und Feiertagsschutzes widerspricht“, sagt Stauner.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.kab-wuerzburg.de.

(1018/0240; E-Mail voraus)