Den beiden Beauftragten steht einen Arbeitsstab zur Seite, dessen Mitglieder im Bedarfsfall Geist und Herderich beraten. Ihm gehören an: Diakon Konrad Fischer (Gemünden), Dr. med. Michael Kropp (Würzburg), Sprecher des Priesterrats, Stadtdekan Erhard Kroth (Würzburg), der Diplom-Psychologe Ruthard Ott (Gerolzhofen), Offizial Dr. theol. Stefan Rambacher (Würzburg), die Grundschulrektorin Maria Schlögel (Würzburg) und Landgerichtspräsident a.D. Prof. Dr. Frank Weiß (Würzburg).
Unbeschadet dieser Beauftragung bleibt die Verantwortung des Bischofs bestehen. Er wird unverzüglich nach Kenntnisnahme eines Verdachts oder eines Vergehens zusammen mit dem Generalvikar der Diözese unterrichtet. Zudem ist der Pressesprecher des Bistums auf geeignete Weise einzubinden.
Nach den Leitlinien der Bischofskonferenz soll jeder Diözesanbischof eine Person beauftragen, die den Vorwurf sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen umgehend prüft. Der Beauftragte soll Gespräche mit Opfern, Tätern, Rechtsanwälten und Staatsanwaltschaft führen und eventuell eine kirchenrechtliche Voruntersuchung einleiten. Für die staatlichen Strafverfolgungsbehörden ist er Kontaktperson.
Kontakt: Monsignore Domkapitular em. Dr. Heinz Geist, Bischöfliches Ordinariat Würzburg, Domerschulstraße 2, 97070 Würzburg, Telefon 0931/386217, Telefax 0931/386511, E-Mail heinz.geist@bistum-wuerzburg.de.